Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen für die Beantragung von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen im Rehabilitationszentrum Austria. Diese Informationen richten sich an zuweisende Ärztinnen und Ärzte.
Informationen für Ärztinnen und Ärzte
Allgemeine Informationen
Maßnahmen der Rehabilitation haben das Ziel, Menschen im Berufsleben zu halten oder bei der Rückkehr in den Beruf zu unterstützen. Einschränkungen der Teilhabe sollen verbessert werden und Pflegebedürftigkeit verhindert oder verringert werden. Sekundärpräventive Maßnahmen spielen hierbei auch eine zentrale Rolle.
Patientinnen und Patienten müssen in der Lage sein, aktiv an rehabilitationsmedizinischen Maßnahmen im Ausmaß von zwei bis drei Stunden täglich teilzunehmen. Ein Rehabilitationspotential muss vorhanden sein, sodass die Verbesserung des Gesundheitszustandes durch die Maßnahmen sehr wahrscheinlich ist.
Das Kommunikationsvermögen (z. B. fehlendes Sprachverständnis) muss in einem Ausmaß vorhanden sein, dass ärztliche oder therapeutische Anweisungen zweifelsfrei verstanden, Auskünfte zur persönlichen Befindlichkeit eindeutig gegeben werden können und Schulungen sowie psychologische Gespräche durchführbar sind.
Die medizinische Diagnose der Grundkrankheit, der Schädigungen einschließlich evtl. vorliegender Begleiterkrankungen sollte soweit abgeschlossen sein, dass der individuelle Rehabilitationsbedarf bei Aufnahme ermittelt und die Rehabilitationsziele festgelegt werden können. Dabei sollten je nach Schädigung folgende Untersuchungen durchgeführt worden sein und entsprechende Unterlagen vorliegen:
- Ruhe‐ und Belastungs‐EKG
- Spiroergometrie
- Echokardiographie/Farbdoppler‐Echokardiographie
- Lungenfunktionsuntersuchung
- Sonographie des Abdomens und der großen Gefäße
- Koronarangiographie, Myokardszintigraphie
- Routinelaborparameter
- sonstige Befunde je nach Situation (z. B. Schlaflabor)